Regeln für die Computernutzung

Die Nutzung unserer Computer in den Computerräumen, den Fachräumen und Klassenräumen unterliegt folgenden Regeln:

  • Ich nutze nur mein eigenes Passwort.
  • Ich behandle persönliche Daten vertraulich.
  • Ich besuche keine Internetseiten mit pornographischen Inhalten, gewaltverherrlichenden Inhalten, rassistischen Inhalten
  • Ich verbreite keine unerlaubten Inhalte.
  • Ich beachte im Internet oder in E-Mails die allgemein anerkannten Umgangsformen.
  • Ich achte Urheberrechte.
  • Ich arbeite nur an meinem eigenen PC.
  • Ich besuche keine sozialen Netzwerke.
  • Ich nutze E-Mail- und Messengerprogramme, Foren und Chats nur, wenn es die Aufgabenstellung erfordert.
  • Ich drucke nur mit Erlaubnis der Aufsichtsperson.
  • Ich drucke sparsam.
  • Ich melde unbeabsichtigte Regelverstöße der Aufsichtsperson.
  • Ich melde Verstöße der Aufsichtsperson.
  • Ich achte diese Regeln auch außerhalb der Schule bei der Nutzung von Lo-net im Kontakt zu anderen Schülerinnen und Schülern über E-Mail und Chat.


Konsequenzen bei Verstößen gegen die Regeln für die Computernutzung
  • Sofortige Ermahnung.
  • Abschreiben der Nutzungsregeln und Nutzungsverbot für zwei Wochen.Die Eltern werden schriftlich informiert.
  • Nutzungsverbot für vier Wochen undschriftlicher Tadel (Das Nutzungsverbot beinhaltet für dessen Dauer die Zugangsberechtigung
    zu Lo-net und den schuleigenen Computern)
Bei den Konsequenzen wird nach schwere des Verstoßes durch den unterrichtenden Lehrer abgewogen, welche Maßnahme zu erfolgen hat. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen können weitere individuelle Maßnahmen ergriffen werden.

Gebrauch von Media-Playern, Handys, Rechnern und Internetplattformen

a. Für den Aufenthalt auf dem Schulgelände gilt:

Media-Player (z.B. MP3-Player), Handys, Diktiergeräte und Fotoapparate bleiben im gesamten Schulbereich ausgeschaltet in den Schultaschen. Dieses gilt auch für Busfahrten im Rahmen des Unterrichts. In besonderen Fällen (z.B. unvorhersehbar vorgezogener Schulschluss, Unfall oder Erkrankung) darf das Handy – nach Genehmigung eines Lehrers – in der Schule benutzt werden.

b. Für den Schulweg gilt:

Der Konsum und die Weitergabe von Daten rassistischen, sexistischen, jugendgefährdenden und gewaltverherrlichenden Inhaltes ist verboten; ebenso das Fotografieren oder Aufnehmen (Audio, Video) des Personals und Mitschüler sowie das Abspielen oder die Weitergabe von Ton-, Bild- oder Videodateien gegen ihren Willen.

Zuwiderhandlungen werden von Seiten der Schule bestraft und gegebenenfalls juristisch geahndet.

c. Für Schulfahrten gilt:

Es gilt zunächst das unter a) und b) stehende grundsätzliche Verbot. Über Ausnahmen entscheiden jeweils die aufsichtführenden Lehrkräfte.

 

Media-Player und Handys werden bei Verstoß gegen obige Regeln eingesammelt und ggf. deren Inhalte polizeilich überprüft.

 

Lo-net2

Das Lo-net wird den Schülerinnen und Schülern der Städtischen Realschule Hüsten durch die Schule zur Verfügung gestellt. Das Lo-net darf nur zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden.

Das Lo-net ist ein Hilfsmittel zu individuellen Förderung und zur Unterrichtsorganisation. Schülerinnen und Schüler, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, wird im Nachmittagsbereich die Möglichkeit zur Nutzung des Lo-net eingeräumt.

 

Wichtig:

Bei Missbrauch des Mediums oder der Rechner (z. B. Aufrufen nicht freigegebener Internetseiten, Versenden unterrichtsfremder Nachrichten und/oder E-Mails, Verbreitung beleidigender bzw. herabsetzender Äußerungen, Manipulationen an Hard- oder Software, etc.) wird der Schüler für die Zeit von 1 – 6 Wochen, in besonders schweren Fällen auch dauerhaft, von der Nutzung der schulischen Computer ausgeschlossen.

Daraus resultierende Nachteile gehen ausschließlich zu Lasten der Schülerin / des Schülers.