Fernbleiben vom Unterricht

• Wenn ein Schüler dem Unterricht fern bleibt, erwarten wir einen telefonischen Anruf am ersten Tag, möglichst vor Unterrichtsbeginn.
• Bei Erkrankungen muss die Schule spätestens nach 2 Tagen schriftlich benachrichtigt werden.

• Die Entschuldigungen enthalten eine Angabe zum Grund des Fehlens.
• Auch das Fehlen wegen schlechter Witterungsverhältnisse oder wegen Busverspätungen von mehr als 30 Minuten muss entschuldigt werden.
• Bei Krankheiten, Todesfällen in der Familie und anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen muss die schriftliche Entschuldigung am Tag danach beim Klassenlehrer abgegeben werden.

• Bei Freistellungen aus Gründen, die vorhersehbar sind, z.B. Hochzeiten oder Fahrten außerhalb der Schule, muss eine Woche vor dem Termin ein Antrag auf Freistellung beim Klassenlehrer abgegeben werden. Bei Freistellungsgesuchen entscheidet immer die Schulleitung.


Im unmittelbaren Anschluss vor und nach Ferien bzw. langen Wochenenden darf keine Beurlaubung erfolgen. Bei Fehlzeiten ist ein ärztliches Attest vorzulegen.