Hausaufgabenkonzept an der Städtischen Realschule Hüsten

 

Auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 05.05.2015 erstellt die Schulkonferenz folgendes Hausaufgabenkonzept.

 

Prämisse:

  • Die Städtische Realschule ist eine Schule ohne gebundenen Ganztag (vgl. Abs. 4.3 des Erlasses vom 05.05.2015)
  • Der zeitliche Umfang der Hausaufgaben beträgt durchschnittlich pro Tag 60 Minuten für die Jahrgangsstufe 5 bis 7 und 75 Minuten für die Jahrgangsstufe 8 bis 10 (vgl. Abs. 4.4 des Erlasses vom 05.05.2015).

Konzept:

  • Damit die Menge der zu erledigenden Hausaufgaben in einem geordneten Rahmen und überschaubar für alle Lehrpersonen erscheint, sind diese im Klassenbuch an der entsprechenden Stelle kenntlich zu machen. Der jeweilige Fachlehrer berücksichtigt diese Hausaufgabenzeiten der vorangegangenen Unterrichtsstunden und bemisst hieran den Hausaufgabenumfang für sein Fach. Grundsätzlich sind die Hauptfächer inkl. der Neigungskurse bei der Hausaufgabenzeit vorrangig zu behandeln. Die oben genannten Rahmenbedingungen sind einzuhalten.
  •  Als Hausaufgabenzeit sind die Wochentage: montags bis freitags gemeint. Sollte ein Schüler seine Hausaufgaben am Samstag oder Sonntag erledigen wollen, so bleibt dies eine individuell terminierte Regelung. Gleiches gilt für Feiertage. Absatz 4.3 des Erlasses bleibt davon unberührt.
  • Von Samstag auf Montag sowie von einem Tag auf den nächsten Tag, der durch einen Feiertag unterbrochen wurde, dürfen keine Hausaufgaben aufgegeben werden. Gleiches gilt für den Tag unmittelbar vor den Ferien auf den unmittelbar folgenden Schultag nach den Ferien. An den dazwischen liegenden Tagen dürfen im Rahmen des Erlasses sehr wohl Hausaufgaben aufgegeben werden.
  • Für ein- oder zweistündige Unterrichtsfächer ist der Hausaufgabenumfang so zu bemessen, dass die Hausaufgabenzeit nach dem Erlass nicht grundsätzlich überschritten wird. Ein Überschreiten der Hausaufgabenzeit an einem Tag kann erfolgen, wenn der Schüler das gleiche Fach nicht am nächsten Tag auf seiner Stundentafel hat, aber die Hausaufgaben noch am selben Tag erledigen möchte.
  • Vorbereitungen auf Klassenarbeiten, Tests, Referate oder andere Überprüfungen sind hiervon nicht betroffen. Auch das Lernen von Vokabeln für die Fremdsprachen zählt nicht hierzu.
  • Zu dem eigentlichen Hausaufgabenumfang gehören nicht: die Überarbeitung von Heften, Mappen, Praktikumsmappen oder andere Maßnahmen, die der Ausstattung des Schülers zu Gute kommen oder aufgrund mangelnder vorheriger Leistungsbereitschaft oder zu Optimierung der Note zu einer zusätzlichen Arbeitszeit führen.
  • Schülerinnen und Schüler, die nach § 42 Abs. 2 des Schulgesetzes ihre Materialien / Aufgaben / Anforderungen für den Unterricht nicht erfüllt haben, müssen den Stoff entweder in der Schule oder zu Hause nacharbeiten. Diese Lernzeit ist nicht auf die Hausaufgabenzeit anzurechnen. Die nachzuarbeitende Zeit in der Schule (z.B. im Nachmittagsbereich) hat keine Auswirkungen auf die an diesem Tag zu erledigenden Hausaufgaben.
  • Zur Kontrolle für die Eltern dient das seit dem Schuljahr 2015/2016 eingeführte Schülerbuch, in das jeder Schüler das jeweilige Datum, den Wochentag, den Stundenplan des Tages und die zu erledigenden Hausaufgaben für das jeweilige Fach einträgt. Die Eltern nutzen den Planer zur Kontrolle der Hausaufgaben ihrer Kinder und sie tragen ggf. ein Überschreiten der Lernzeiten darin ein. Der Hausaufgabenplaner ist daher ein wichtiges Kontrollinstrument und Kommunikationsinstrument zwischen Elternhaus und Schule. Es muss von Seiten des Kindes sorgfältig gepflegt werden.
  • Lernprozesse sind individuell sehr unterschiedlich. Daher ist die Lernzeit im Sinne der Hausaufgabenzeit an einem mittleren Schulniveau zu bemessen.

_________________________________________________________________

Dieses Hausaufgabenkonzept wurde in der Lehrerkonferenz am 29.09.15 und in der Schulkonferenz am 27.10.15 verabschiedet.